Es wird erzählt, der Arbeitgeber hätte unter anderem vor, zum Streikende nicht zu erlauben, dass man den genehmigten Jahresurlaub antritt. Begründung: Man müsste die streikbedingten Rückstände abarbeiten.
Wie sieht die Rechtslage aus? Kann der Arbeitgeber mit dieser Begründung eine Urlaubssperre aussprechen?
Hallo, genehmigter Urlaub ist auch genehmigt nach und bei einem Streik. Wenn ihr den Urlaub im Streik antretet, bitte Euer Streiklokal undden Arbeitgeber unterrichten das Ihr den Urlaub antretet.
Oh, vielen Dank, liebe Kollegen! Das beruhigt mich doch.
Ich möchte die Kollegen nicht mit dem Aufräumen nach dem Streik im Stich lassen (alles im Rahmen der Dienstzeiten, natürlich), aber mein Urlaub ist schon gebucht...