Um mögliche Unzufriedenheiten am Ende unseres Arbeitskampfes zu minimieren, habe ich einige Fragen, bezüglich der über das Verhandlungsergebnis durchzuführenden Urabstimmung nach
§ 4 Ziffer 4.
1.) Wer wird zu dieser Urabstimmung aufgerufen? und
2.) Wer hat das Recht zu dieser Urabstimmung aufgerufen zu werden?
3.) Und was ist mit den „nicht verhinderten Mitgliedern“ gemeint, bzw. welche Auswirkungen hat dies zur Folge?
4.) Wie wird diese Urabstimmung durchgeführt?, bzw.
5.) Wie muß so eine Urabstimmung durchgeführt werden?
denn dies scheint mir in keinster Weise geregelt zu sein, und sollte dann deshalb vielleicht idealerweise im Vorfeld mit den betroffenen Mitgliedern besprochen und im größtmöglichen Einvernehmen vereinbart werden, oder?
Sonst hätte es im Nachgang der Mitgliederbefragung zum Verhandlungsergebnis „Öffentliche Dienste“ Ende April diesen Jahres doch nicht solche Reaktionen geben dürfen, wie dies hier (= https://mitgliedernetz.verdi.de/interaktiv/foren/thema/discussion/index.html?DiscussionPortlet.page=1&DiscussionPortlet.detail=18039 )
nachzulesen ist und wo solche Sätze gefallen sind, die ich hierunter auszugsweise zitiere:
„ ...
- wurden lediglich die Mitglieder in den Dienststellen befragt, welche ver.di zum Streik aufgerufen hatte.
Es wurde also nur ein sehr geringer Teil der Mitglieder des Fachbereiches befragt!
Mitglieder der Dienstellen die nicht am Streik beteiligt waren hatten somit keine Möglichkeit ihre Stimme abzugeben! Das ist unzulässig! So war es aber vom Fachbereich angeordnet.
- Finde das alles sehr merkwürdig. Die beiden Streikaufrufe habe ich jeweils per Post nach Hause bekommen, aber der Aufruf für die Abstimmung per dienstlicher E-Mail und dann sehen sollte man innerhalb 2 Tage abstimmen. Also fallen in Berlin alle aus der Abstimmung die krank oder im Urlaub waren. Wenn das die "gute demokratische Tradition" von ver.di ist, dann braucht die Gewerkschaft dringend Nachhilfe in Demokratie.
- Im Landesbezirk ... haben weit weniger als 50% der Mitglieder des Fachbereiches ... (Bund und Länder) die Möglichkeit erhalten sich zum Tarifergebnis zu positionieren. Sie wurden gar nicht gefragt --- noch nicht mal mit einer E-Mail.
- Für mich ist das ganze eine einzige Farce - ich selbst wurde ebenfalls nicht informiert, wie ich meine Stimme abgeben kann.
Alle, mit denen ich mich unterhalten habe, lehnten das Ergebnis ebenfalls ab - wie kommen da die 80 % zu Stande? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen - aber ich mag mich ja auch irren.
Für mich heißt das jetzt endgültig dass Verdi nicht die richtige Gewerkschaft für mich ist.
- Wenn das Mitglied nicht "zur Mitgliederbefragung aufgerufen" wird, dann ist es nicht bei den Zahlen dabei. Wer "aufgerufen" wird oder wer nicht, bestimmt der Fachbereich/Streikleitung. Wenn Du nicht aufgerufen wurdest, dann hast Du das Recht auf Beschwerde beim Kontroll-und Beschwerdeausschuss. Das solltest Du (wenn Du betroffen bist) gleich machen.
- Übrigens: Eine Mitteilung, dass Du im ver.di-Bezirk die Stimme abgeben kannst/ konntest ist unzulässig! Du musst den Ja/Nein-Zettel von ver.di erhalten und auch per Post abstimmen können. Oder die Streikleitung kommt selbst mit der Urne vor Ort zu den Streikenden. Davor fürchtet sich aber die Streikleitung, weil sie dann das Ergebnis erklären müssen.
- > Wieviele Mitglieder haben denn abgestimmt, bzw. wie hoch war die Wahlbeteiligung?
Das wird in dem demokratischen Verein ver.di den Mitgliedern (und sogar den gewählten Mandatsträgern) von den Funktionären nicht mitgeteilt.
Wobei man eigentlich nicht von Wahlbeteiligung sprechen kann, da sehr viele Mitglieder (über 50%) gar keine konkrete (Ja/Nein-Zettel) Aufforderung zur Mitgliederbefragung erhalten haben!
- Ich habe ein Beispiel, wie die Funktionäre die Mitgliederbefragung so gesteuert haben, dass nur bestimmte Mitglieder die Befragungszettel erhielten und der große Teil nur per Flugblatt "informiert" wurde und sich (wenn er denn das Flugblatt zufällig gelesen hat) selbst kümmern musste.
- ... „
- u.v.m.
Eine Mitgliederbefragung nach § 4 Ziffer 5 dürfte in unserem Fall auf Grund § 4 Ziffer 3 Absatz 1 durch das Wort „grundsätzlich“ zwar ausscheiden, aber der § 4 Ziffer 2 wirft bei mir auch Fragen auf. Der 2.te Satz lautet nämlich:
„Abstimmungsberechtigt sind grundsätzlich die jeweils zur Urabstimmung aufgerufenen ver.di-Mitglieder, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallen.“
Wer ruft hier auf?
Und wie wird aufgerufen?
Und wer wird aufgerufen?
Das in unserem Fall nur Mitarbeiter der Deutschen Post AG gemeint sind ist mir klar, aber ich z.B. wurde nicht aufgerufen (gefragt) - also vor Streikbeginn!
Werde ich deshalb z.B. auch bei der abschließenden Urabstimmung nicht gefragt??
Denn im Satz 2 vom § 4 Ziffer 4 heiß es wieder so schön:
„der zur Urabstimmung aufgerufenen und nicht verhinderten Mitglieder“ = ??? (+ siehe oben)
Wenn man z.B. wollte, dass ALLE „betroffenen“ Mitglieder abstimmen dürfen (und sollten) dann hätte man diesen 2ten Satz unter Ziffer 2 in § 4 doch wie folgt verfassen können:
Abstimmungsberechtigt sind grundsätzlich alle ver.di-Mitglieder, die unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallen.
Oder???
Und natürlich wüsste ich auch gerne wie die Stimmen ausgezählt werden?
sowie
Wie nicht abgegebene Stimmen gewertet werden?
Bespiel:
100.000 stimmberechtige Mitglieder
1.000 Stimmzettel werden verschickt
100 Stimmzettel kommen zurück davon
26 mit Ja stimmen (= Annahme des Verhandlungsergebnis) und
74 Neinstimmen
Das Ergebnis der Urabstimmung lautet:
99,926% der Mitglieder haben dem Verhandlungsergebnis zugestimmt oder
92,6% Zustimmung oder
26% Zustimmung = auch das Ende des Streiks und genügend zufriedene Mitglieder?
Was hättet Ihr gerne für ein Ergebnis oder wie sollte man es machen?
Aber zum Glück werden wir von all den Zahlen ja wahrscheinlich nix erfahren, außer einer einzigen Zahl, die mit Sicherheit oberhalb von 80% liegen wird, aber warum und wieso und was die Wirklichkeit ist = ???
Vielleicht gibt es ja Antworten auf diese, meine Fragen sowie noch weitere Interessierte in dieser Thematik und wenn nicht bin ich anschließend auch wieder etwas schlauer.
lG Dirk