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Dirkal
Beiträge: 14 | Zuletzt Online: 25.01.2025
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    • Dirkal hat einen neuen Beitrag "Urabstimmung über die Beendigung eines Erzwingungsstreiks" geschrieben. 23.06.2015

      Hallo Klaus,

      Oh sorry, habe ich im Eifer des Gefechts glatt nicht gesehen. So was aber auch.
      Ich bitte um Entschuldigung für eventuell entstandene Verwirrungen, auch wenn die Thematik generell natürlich nicht uninteressant ist.

      Unser Streik ist also ohne Urabstimmung gestartet und wird demnach auch ohne die Abfrage der Mitgliedermeinung zum am Schluß erzielten Ergebnis zu Ende gehen.
      Außerdem weiß ich jetzt noch die Bedeutung des Wortes grundsätzlich in der Rechtssprache.

      Vielen Dank und noch einen schönen Abend
      Gruß Dirk

    • Dirkal hat einen neuen Beitrag "Urabstimmung über die Beendigung eines Erzwingungsstreiks" geschrieben. 23.06.2015

      Hallo Postman,
      Du verstehst mich leider falsch.
      Es geht mit nicht um die Beendigung des Streiks, sondern darum herauszufinden, wie es sich am Schluß unseres Streiks verhält.
      Denn ich möchte gerne bei der abschließenden Urabstimmung nach unserem Arbeitskampf gefragt werden, ob ich mit dem Verhandlungsergebnis einverstanden bin, oder nicht.
      Hierum geht es mir.
      Ansonsten bin ich mit Deinen letzten 3 Zeilen völlig d'accord.
      Gruß Dirk

    • Dirkal hat einen neuen Beitrag "Urabstimmung über die Beendigung eines Erzwingungsstreiks" geschrieben. 23.06.2015

      Hallo Klaus,

      Nein, leider keine Hilfe aus meiner Sicht, weil:

      1.) laut § 4 Ziffer 4, der ver.di Arbeitskampfrichtlinien, die ja wahrscheinlich Gültigkeit besitzen, grundsätzlich eine Urabstimmung vor der Beendigung eines Arbeitskampfes stattfindet, wenn dem Arbeitskampf eine Urabstimmung vorausgegangen ist. Dort steht weder etwas von Ausnahmen durch die Verdi-Satzung noch von Beschlussmöglichkeiten dieses zu umgehen.

      2.) Wenn der Artikel vom 30.4.2015 „Verdi-Urabstimmung: Mitglieder für Streik bei Post“ auf www.verkehrrundschau.de stimmt, dann hat eine Urabstimmung vor dem Arbeitskampf stattgefunden, weshalb § 4 Ziffer 4 der Arbeitskampfrichtlinie zum Tragen kommen müsste, denn in dem Artikel heißt es – ich zitiere:

      „Berlin. 93,1 Prozent der Verdi-Mitglieder bei der Deutschen Post AG sind bereit, die Forderungen zur Arbeitszeit, zum Kündigungsschutz und zum Entgelt ab Mai mit einem unbefristeten Arbeitskampf durchzusetzen. Das hat die Gewerkschaft heute per Mitteilung bekannt gegeben. Dies sei das Ergebnis der von der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) vom 25. bis 29. April durchgeführten Urabstimmung in den Betrieben der Deutschen Post.

      Die zuständige Tarifkommission hatte die Verhandlungen am 19. April für gescheitert erklärt. Daraufhin hat Verdi die Urabstimmung eingeleitet und einen unbefristeten Arbeitskampf ab 2. Mai vorbereitet.
      ...“


      Dann habt Ihr (oder „wir“ alle) wohl nicht an der Urabstimmung teilgenommen – wie schon oben gesagt wurde ich nicht gefragt - , was das ganze eigentlich noch „merkwürdiger“ macht, bzw. den Klärungsbedarf doch noch vergrößert, oder?

      Vielleicht kann aber Dein „Informant“ oder jemand anders Kundiger mir erklären, was an meinen Ausführungen und Fragen falsch ist.

      Gruß Dirk

    • Dirkal hat das Thema "Urabstimmung über die Beendigung eines Erzwingungsstreiks" erstellt. 23.06.2015


    • Dirkal hat das Thema "Live Mitschnitt der Demo / Kundgebung in Bonn am 18.6.2015" erstellt. 23.06.2015

    • Dirkal hat einen neuen Beitrag "Offene Fragen an die Post (DHL) auf deren eigener Homepage" geschrieben. 22.06.2015

      Hallo zusammen,

      Wie ja auch fast zu erwarten wurde mein Kommentar nicht veröffentlicht und natürlich auch meine Fragen nicht beantwortet.

      Der hatte übrigens folgenden Link, nämlich
      http://tarifvertrag.dpdhl.de/vereinbarung-verdi/#comment-258
      woraus ich jetzt einfach mal schließe, dass dies der 258ste Kommentar zu dieser „Hintergrundinfo“, namens ... Vereinbarung-verdi ... gewesen wäre, was dann wiederum bedeutet, dass hier zu diesem „Thema“ bisher erst ein Kommentar / eine Frage zugelassen wurde, nämlich meine „erste“ hier, die den Link: = http://tarifvertrag.dpdhl.de/vereinbarung-verdi/#comment-92 hat.

      Was bedeutet, dass ZWEIHUNDERTSECHSUNDFÜNFIG (in Ziffern = 256) Kommentare entweder
      a) nicht genehm waren
      b) nicht deren Netiquette entsprachen

      Zitatanfang:
      „Dieser Blog dient der Information und dem konstruktiven Austausch zur aktuellen Tarifsituation. Daher behalten wir uns vor, Kommentare und Beiträge nicht zu veröffentlichen, wenn Folgendes gegeben ist:
      • Inhalte mit verletzendem, angreifendem oder drohendem Charakter oder solche Inhalte, die auf andere Weise die Rechte anderer beeinträchtigen.
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      • Inhalte, die sich gegen eine bestimmte Rasse, Volkszugehörigkeit, Religion, Geschlecht, Nationalität oder politische Einstellung richten.
      • Uploads oder angehängte Dateien, die Software oder anderes Material enthalten, das durch geistiges Eigentumsrecht oder Persönlichkeitsrecht geschützt ist – außer Sie sind nachweislich Eigentümer dieser Inhalte oder besitzen die Erlaubnis zur Veröffentlichung.
      • Inhalte, die personenbezogenen Daten enthalten (z.B. Telefonnummer, Anschrift, etc.).
      • Inhalte, die Betriebsinterna enthalten und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind (z.B. Geschäftsbeziehungen zu Kunden).
      • Uploads oder Dateianhänge, die Viren enthalten, beschädigt sind oder andere Softwareprogramme enthalten, die die Computer anderer beschädigen können.
      • Spam, Werbung oder kommerzielle Spendenaufrufe.
      ...“
      Zitatende

      Oder einfach

      c) Die Aussage: „...wo wir auch gerne Ihre Fragen beantworten...“ nicht so ganz der Wahrheit entspricht.

      Mehr fällt mir jetzt hierzu erst einmal nicht ein

      lG Dirk

    • Dirkal hat das Thema "Offene Fragen an die Post (DHL) auf deren eigener Homepage" erstellt. 22.06.2015

    • Dirkal hat einen neuen Beitrag "Streikgeld" geschrieben. 20.06.2015

      Lieber Klaus,

      vielen Dank für Deine Info sowie DANKE auch an das LAKL.
      Jetzt habe ich dann annähernd die Differenz zwischen Lohnabzug und dem "Streikgeld" bis auf nachfolgend aufgeführte Unwägbarkeiten, bzw. Unbekannten, denn

      a) isses nicht so ganz einfach herauszufinden wie hoch der Prozentsatz der Lohnsteuer ist, den die DPAG ansetzt und
      b) ist es auch nicht so ganz eindeutig, wieviele "Streikstunden" man denn nun "bezahlt", bzw. angerechnet bekommt, wenn man denn nun z.B. eine ganze Woche dabei ist, wie z.B. in der zurückliegenden Woche.

      Das Feld "meine arbeitsvertragliche Wochenarbeitszeit beträgt" ist ja eindeutig, aber wie verhält es sich denn mit den einzelnen WOCHENTAGEN in der Woche?
      und mit was? rechnet Verdi bei der Bearbeitung / Berechnung des Auszahlungsbetrages?

      Sind es die rein rechnerischen 5x 7,7 Std. weil das wären ja die 38,5 Std.?
      oder ist es das, was im Streikbüro für die einzelnen Tage dort eingetragen wurde?
      und Was genau kann / darf / muß dort eingetragen werden?
      Die reine tägliche Arbeitszeit lt. Dienstplan beinhaltet ja z.B. auch die Pausen und wie sieht es damit aus?
      Oder wie verhält es sich denn mit der MINIMUM einen, ganzen Überstunde täglich, die die meisten Paketzusteller täglich ableisten dürfen (wenn man sich denn getraut hat "HAZ BV" anzumelden um nicht noch länger "draußen sein" zu müssen)? Denn eigentlich haben wir ja statt der 38,5 Std. Woche eine 43,5 Stunden Woche.

      Weitere Antworten wären also sehr hilfreich, vor allem für diejenigen, die ernsthaft damit beschäftigt sind eventuell aus finanziellen Gründen unseren "Arbeitskampf" vorzeitig zu verlassen, bzw. zu beenden.
      Ich denke je mehr Klarheit in punkto des persönlichen Einkommensverlusts da ist, desto besser.
      Denn Jeder, der sich am Ende in welcher Form auch immer getäuscht fühlt, ist ein unzufriedenes Verdimitglied was vermieden hätte werden können, oder?

      Mal ganz abgesehen von der "Mitbestimmung", bzw. der abschließenden Mitgliederbefragung am Ende des Streiks, was m.M. nach auch unbedingt schnellstmöglich thematisiert und offen und transparent behandelt werden sollte, oder?

      Liebe Grüße Dirk

    • Dirkal hat einen neuen Beitrag "Streikgeld" geschrieben. 20.06.2015

      Hallo zusammen,

      Ich habe in der Zwischenzeit (seit gestern) zusätzlich zu dem Eintrag vom 17.06.2015 17:15 Uhr (= siehe hierunter) auf "unserer" Webseite



      dank Heike im Forum beim "Ver.di - Mitgliedernetz" weitere Informationen erhalten.

      Für alle die sich bisher dort noch nicht registriert haben und dies dann deshalb nicht sofort lesen können, habe ich unseren "Austausch" hierunter kopiert
      und wünsche Euch allen noch ein schönes WE und

      lg Dirk

      ----------------------------------------------------------------
      19.06.2015 17:08:35
      RE: Hilfe für Streikende

      Hallo Heike,

      Ich würde gerne Deine Informationen in diesem Beitrag (bzw. s.u.)
      im "Forum zum Poststreik in der Niederlassung Düsseldorf" = ( Streikgeld ) inkl. Quellenangabe weitergeben und auch gerne ohne Deinen Namen, wenn Du nichts dagegen hast.

      Im Gegenzug habe ich das Foto unten von folgender Quelle (= http://www.tappi.de ) in diesen Beitrag eingefügt, der die Gesamtthematik noch etwas ergänzt.

      Zur Begrenzung auf die Höhe des jeweils streikbedingt ausfallenden Nettoentgeltes, stellt sich mir die Frage, wie die Gewerkschaft das ermitteln will??
      Hierzu müßte zum einen der jeweils individuelle KK-Beitragssatz bekannt sein und nach welcher Lohnsteuertabelle (die dann idealer Weise auch die PA der DPAG verwendet) will man das tun?

      Interessant wäre jetzt noch ab wann die "Erhöhung" gezahlt wird:
      a) rückwirkend ab dem 8.6. nach Erreichen den 20sten Streiktages in diesem Jahr oder
      b) erst ab dem 21sten Streiktag, so wie Du es geschrieben hast.

      ----------------------------------------------------------------------
      ...
      > Betrifft: Deutsche Post AG - Streikgeldunterstützung
      >
      > Liebe Kolleginnen und Kollegen,
      >
      > der ver.di Bundesvorstand hat in seiner heutigen Sitzung (15.06.15) im Zusammenhang mit dem Folgebeschluss zur Tarifauseinandersetzung bei der Deutschen Post AG folgendes zur Höhe der Streikgeldunterstützung beschlossen.
      >
      > „Ferner beschließt der Bundesvorstand für die Auseinandersetzung
      bei der Deutschen Post AG eine Erhöhung der Streikunterstützung auf maximal das 1,6-fache des Stundenfaktors nach § 11 Ziffer 5.2 der Arbeitskampfrichtlinie für Beschäftigte die sich länger als 20 Kalendertage am Arbeitskampf mit Arbeitsniederlegungen (incl. Wochenenden und Feiertage) beteiligen sowie für Beschäftigte mit einem Mitgliedsbeitrag bis zu 8,50 Euro.
      > Die Aufstockung ist individuell begrenzt auf die Höhe des jeweils streikbedingt ausfallenden Nettoentgeltes.“
      > Die entsprechende Berechnung für die Streikgeldunterstützung wird spätestens am Mittwoch in MIBS hinterlegt.
      > Mit diesem Beschluss erhalten alle Mitglieder, die sich seit Beginn der Arbeitskampfmaßnahmen ab 1. April 2015 mindestens an 20 Tagen in einem Streik befunden haben, ab dem 21. Streiktag entsprechend des oben beschriebenen Beschlusses eine erhöhte Streikgeldunterstützung ausbezahlt. Mitglieder, die einen Mitgliedsbeitrag bis zu 8,50 Euro zahlen, erhalten die erhöhte Streikgeldunterstützung ab heute.
      >
      .....
      ----------------------------------------------------------------------

      Liebe Grüße Dirk

      Das Foto hier in dieser Kopie habe ich mal weggelassen, weil es ja auch schon ganz oben im Beitrag ist.

      19.06.2015 21:10:56
      RE: Hilfe für Streikende

      Hallo Dirk

      Super dein Beitrag und dein Foto.
      Klar du kannst hier alles mitnehmen was du willst, zumindest was meine Beiträge anbelangt. Auch mit meinem Namen wenn du willst, ich steh zu dem was ich sage bzw schreibe :-)

      Frage 1.
      Wie verdi das Netto ermittelt ?
      keine Ahnung. Ich bin kein Hauptamtlicher, aber ich geh mal davon aus das das funktioniert. Soviel Vertrauen hab ich zu verdi :-)

      Frage 2.
      Werden nach dem 08.06. 20 Streiktage überschritten, bekommt derjenige rückwirkend bis zum 08.06. das volle Netto.
      Für die Tage vor dem 08.06.bekommt er erst ab dem 08.06. das volle Netto.

      Ich mach mal Beispiele:

      Streikbeginn 08.06. Streikgeld bis zum 20. Tag normaler Satz, dann ab 21. Tag rückwirkend zum 08.06. volles Netto

      Streikbeginn 11.06. Streikgeld bis zum 20.Tag normaler Satz, dann ab 21. Tag rückwirkend ab 11.06. volles Netto

      Streikbeginn einzelne Tage 04.04.,06.04.02.05., dann unbefristet ab 08.06. Streikgeld bis zum 20.Tag normaler Satz dann ab 21. Tag rückwirkend ab 08.06. volles Netto. Die Tage im April zählen für die Ermittlung der 20 Tagfrist mit, für diese Tage wird aber nur der normale Satz gezahlt und nicht das volle Netto

      Ich hoffe ich hab das verständlich erklärt. Wenn nicht sag bescheid dann versuch ich es nochmal :-)

      lg
      Heike


      20.06.2015 09:51:12
      RE: Hilfe für Streikende

      Guten Morgen liebe Heike,

      vielen Dank für Deine detaillierte Antwort, die allen interessierten bestimmt gut weiterhilft, auch wenn ich Dein Vertrauen in Verdi nicht unbedingt teilen kann, wenn ich mir z.B. diesen Thread hier angucke zum Thema "Ergebnis Mitgliederbefragung" (= https://mitgliedernetz.verdi.de/interaktiv/foren/thema/discussion?DiscussionPortlet.detail=18039&DiscussionPortlet.page=1#post.18202 ), wo es um die sehr, sehr wichtige Frage geht, ob denn nun auch wirklich JEDER seine Meinung zum "Endergebnis" der Verhandlungen abgeben konnte und ob das Astimmungsergebnis denn nun auch tatsächlich richtig ist, oder eventuell auch nicht, bzw. "gemauschelt".

      Ich denke hier sollten wir ALLE diesmal besonders gut aufpassen und vielleicht schon im Vorfeld alles erdenkliche unternehmen + den Verantwortlichen "Löcher in den Bauch fragen" und darauf aufmerksam machen, daß die Verdi dieses Mal das ganze offen und transparent gestalten sollte, damit so etwas nicht noch einmal vorkommt, oder?

      Ansonsten habe ich in Kürze noch weitere Informationen zur Kalkulation bzw. Berechnung des Lohnabzug durch die Post, wenn meine Fragen in diesem Forum hier (= siehe: Streikgeld ) beantwortet sind.

      in Kopie dieses Forumsbeitrages sieht das so aus:

      Zitat="Dirkal"|p84]Also das mit den 1/30 und 1/31 Abzug vom Bruttolohn pro Tag kann ich bestätigen, denn das Ergebnis für meinen ersten und einzigen Streiktag im Monat Mai stimmt entsprechend,
      bis auf den Umstand, daß mir ein viel zu hoher
      Lohnsteuerbetrag (-anteil) rückvergütet wurde.

      Wenn ich nun am Dienstag, den 23.6. meine Streikbeteiligung beenden würde, die ich am Freitag, den 12.6. begonnen habe, stellen sich mir nachfolgende Fragen:
      Bei einem fiktiven Monatsbruttolohn i.H. von exakt 3.000,- € im Monat Juni wäre die "Tageszahl" ja exakt 100,- €.
      Und wie hoch wäre dann die Anzahl "Tage" vom 12.6. (erster Streiktag) bis zum 22.6. (letzter Streiktag) mit der die Deutsche Post AG nun die 100,-€ pro Tag multipliziert?
      Wären das dann gleich 11 Tage (also 1.100,- € Bruttoabzug) oder nur die 8 tatsächlichen Streiktage, nämlich der Freitag + Sa. (12.+13.6.) + 5 Tage für die ganze Woche + der Montag (22.6.) = also "nur" 8 Tage = 800,- €.
      Ich ahne zwar die Antwort, aber ich und viele andere Kolleginnen & Kollegen wüßten dies bestimmt auch gerne ganz exakt und definitiv.

      Vielen Dank vorab sowie auch für dieses Forum hier


      Hallo Dirkal
      ich habe deine Frage mal an die Landes Arbeitskampf Leitung weiter geleitet.
      Wenn ich eine Antwort bekomme poste ich sie hier.
      ....
      -------------------------------------------------------

      Melde mich dann wieder und wünsche ein schönes WE.
      bis später und
      lg Dirk

    • Dirkal hat einen neuen Beitrag "Streikgeld" geschrieben. 20.06.2015

      Hallo Tappi,

      Vielen, vielen Dank für Deine Rückmeldung sowie Dein großes Engagement hier. Ich hoffe Du kommst auch ab und zu zum Schlafen, denn das ist sehr wichtig auch für die körperliche Regeneration.
      Dann bin ich sehr gespannt auf die Antwort der Landes Arbeitskampfleitung und hoffe mal, daß die dafür nicht so lange brauchen.
      Wäre das auf der "Ver.di - Homepage" schon alles detailliert erklärt und beschrieben gewesen, hätte ich mir meine Frage schenken können.
      Nochmal vielen Dank und ein schönes WE wünscht Dir sowie auch allen anderen hier der
      Dirk

    • Dirkal hat einen neuen Beitrag "Streikgeld" geschrieben. 19.06.2015

      Also das mit den 1/30 und 1/31 Abzug vom Bruttolohn pro Tag kann ich bestätigen, denn das Ergebnis für meinen ersten und einzigen Streiktag im Monat Mai stimmt entsprechend,
      bis auf den Umstand, daß mir ein viel zu hoher Lohnsteuerbetrag (-anteil) rückvergütet wurde.

      Wenn ich nun am Dienstag, den 23.6. meine Streikbeteiligung beenden würde, die ich am Freitag, den 12.6. begonnen habe, stellen sich mir nachfolgende Fragen:
      Bei einem fiktiven Monatsbruttolohn i.H. von exakt 3.000,- € im Monat Juni wäre die "Tageszahl" ja exakt 100,- €.
      Und wie hoch wäre dann die Anzahl "Tage" vom 12.6. (erster Streiktag) bis zum 22.6. (letzter Streiktag) mit der die Deutsche Post AG nun die 100,-€ pro Tag multipliziert?
      Wären das dann gleich 11 Tage (also 1.100,- € Bruttoabzug) oder nur die 8 tatsächlichen Streiktage, nämlich der Freitag + Sa. (12.+13.6.) + 5 Tage für die ganze Woche + der Montag (22.6.) = also "nur" 8 Tage = 800,- €.
      Ich ahne zwar die Antwort, aber ich und viele andere Kolleginnen & Kollegen wüßten dies bestimmt auch gerne ganz exakt und definitiv.

      Vielen Dank vorab sowie auch für dieses Forum hier

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