Beiträge: 8
| Zuletzt Online: 20.06.2015
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Ich hätte da aber auch noch eine Frage:
In den Schulferien müssten wir laut genehmigter Urlaubsplanung auf einen freien Tag pro Woche verzichten, damit mehr Kollegen gleichzeitig Urlaub antreten können. Dadurch erhöht sich ja vorübergehend unsere Wochenarbeitszeit, wir leisten dann "planmäßig" Überstunden.
Was bewirkt das beim Abzug des Entgelts durch den Arbeitgeber? Muss ich die Wochenarbeitszeit auf der Streikliste dann anders eintragen, und wird das bei der Streikgeldzahlung berücksichtigt?
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Lieber Tappi,
ich kann Dirkal nur zustimmen!
Vielen Dank für Deinen Einsatz! Dein Forum hier ist super!
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Das ist ja wohl das Letzte. Uns wurde ausdrücklich verboten, dass Familienangehörige auch nur den EinkaufAktuell zustellen!
Und dann die tollen Experten, die alles auch noch für unbedenklich halten. Zum Kotzen!
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Ja, das wird tatsächlich auch im Radio gemeldet. Zum Glück mit dem Einwand der DPV zum Postgeheimnis.
Als ob diese Art der "Solidarität" kein Streikbrechen wäre!
Dürfen dann Postzusteller demnächst auch bei Amazon im Lager arbeiten, wenn da gestreikt wird? 
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Oh, vielen Dank, liebe Kollegen! Das beruhigt mich doch. 
Ich möchte die Kollegen nicht mit dem Aufräumen nach dem Streik im Stich lassen (alles im Rahmen der Dienstzeiten, natürlich), aber mein Urlaub ist schon gebucht... 
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Endlich mal ein Beitrag der Medien, der richtig informiert. Alle Einzelheiten kann man natürlich in einem kurzen Beitrag nicht unterbringen.
Endlich fühle ich als Streikende mich mal ernst genommen. Vielen Dank, ZDF!
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