Ich habe in der Zwischenzeit (seit gestern) zusätzlich zu dem Eintrag vom 17.06.2015 17:15 Uhr (= siehe hierunter) auf "unserer" Webseite
dank Heike im Forum beim "Ver.di - Mitgliedernetz" weitere Informationen erhalten.
Für alle die sich bisher dort noch nicht registriert haben und dies dann deshalb nicht sofort lesen können, habe ich unseren "Austausch" hierunter kopiert und wünsche Euch allen noch ein schönes WE und
lg Dirk
---------------------------------------------------------------- 19.06.2015 17:08:35 RE: Hilfe für Streikende
Hallo Heike,
Ich würde gerne Deine Informationen in diesem Beitrag (bzw. s.u.) im "Forum zum Poststreik in der Niederlassung Düsseldorf" = ( Streikgeld ) inkl. Quellenangabe weitergeben und auch gerne ohne Deinen Namen, wenn Du nichts dagegen hast.
Im Gegenzug habe ich das Foto unten von folgender Quelle (= http://www.tappi.de ) in diesen Beitrag eingefügt, der die Gesamtthematik noch etwas ergänzt.
Zur Begrenzung auf die Höhe des jeweils streikbedingt ausfallenden Nettoentgeltes, stellt sich mir die Frage, wie die Gewerkschaft das ermitteln will?? Hierzu müßte zum einen der jeweils individuelle KK-Beitragssatz bekannt sein und nach welcher Lohnsteuertabelle (die dann idealer Weise auch die PA der DPAG verwendet) will man das tun?
Interessant wäre jetzt noch ab wann die "Erhöhung" gezahlt wird: a) rückwirkend ab dem 8.6. nach Erreichen den 20sten Streiktages in diesem Jahr oder b) erst ab dem 21sten Streiktag, so wie Du es geschrieben hast.
---------------------------------------------------------------------- ... > Betrifft: Deutsche Post AG - Streikgeldunterstützung > > Liebe Kolleginnen und Kollegen, > > der ver.di Bundesvorstand hat in seiner heutigen Sitzung (15.06.15) im Zusammenhang mit dem Folgebeschluss zur Tarifauseinandersetzung bei der Deutschen Post AG folgendes zur Höhe der Streikgeldunterstützung beschlossen. > > „Ferner beschließt der Bundesvorstand für die Auseinandersetzung bei der Deutschen Post AG eine Erhöhung der Streikunterstützung auf maximal das 1,6-fache des Stundenfaktors nach § 11 Ziffer 5.2 der Arbeitskampfrichtlinie für Beschäftigte die sich länger als 20 Kalendertage am Arbeitskampf mit Arbeitsniederlegungen (incl. Wochenenden und Feiertage) beteiligen sowie für Beschäftigte mit einem Mitgliedsbeitrag bis zu 8,50 Euro. > Die Aufstockung ist individuell begrenzt auf die Höhe des jeweils streikbedingt ausfallenden Nettoentgeltes.“ > Die entsprechende Berechnung für die Streikgeldunterstützung wird spätestens am Mittwoch in MIBS hinterlegt. > Mit diesem Beschluss erhalten alle Mitglieder, die sich seit Beginn der Arbeitskampfmaßnahmen ab 1. April 2015 mindestens an 20 Tagen in einem Streik befunden haben, ab dem 21. Streiktag entsprechend des oben beschriebenen Beschlusses eine erhöhte Streikgeldunterstützung ausbezahlt. Mitglieder, die einen Mitgliedsbeitrag bis zu 8,50 Euro zahlen, erhalten die erhöhte Streikgeldunterstützung ab heute. > ..... ----------------------------------------------------------------------
Liebe Grüße Dirk
Das Foto hier in dieser Kopie habe ich mal weggelassen, weil es ja auch schon ganz oben im Beitrag ist.
19.06.2015 21:10:56 RE: Hilfe für Streikende
Hallo Dirk
Super dein Beitrag und dein Foto. Klar du kannst hier alles mitnehmen was du willst, zumindest was meine Beiträge anbelangt. Auch mit meinem Namen wenn du willst, ich steh zu dem was ich sage bzw schreibe :-)
Frage 1. Wie verdi das Netto ermittelt ? keine Ahnung. Ich bin kein Hauptamtlicher, aber ich geh mal davon aus das das funktioniert. Soviel Vertrauen hab ich zu verdi :-)
Frage 2. Werden nach dem 08.06. 20 Streiktage überschritten, bekommt derjenige rückwirkend bis zum 08.06. das volle Netto. Für die Tage vor dem 08.06.bekommt er erst ab dem 08.06. das volle Netto.
Ich mach mal Beispiele:
Streikbeginn 08.06. Streikgeld bis zum 20. Tag normaler Satz, dann ab 21. Tag rückwirkend zum 08.06. volles Netto
Streikbeginn 11.06. Streikgeld bis zum 20.Tag normaler Satz, dann ab 21. Tag rückwirkend ab 11.06. volles Netto
Streikbeginn einzelne Tage 04.04.,06.04.02.05., dann unbefristet ab 08.06. Streikgeld bis zum 20.Tag normaler Satz dann ab 21. Tag rückwirkend ab 08.06. volles Netto. Die Tage im April zählen für die Ermittlung der 20 Tagfrist mit, für diese Tage wird aber nur der normale Satz gezahlt und nicht das volle Netto
Ich hoffe ich hab das verständlich erklärt. Wenn nicht sag bescheid dann versuch ich es nochmal :-)
lg Heike
20.06.2015 09:51:12 RE: Hilfe für Streikende
Guten Morgen liebe Heike,
vielen Dank für Deine detaillierte Antwort, die allen interessierten bestimmt gut weiterhilft, auch wenn ich Dein Vertrauen in Verdi nicht unbedingt teilen kann, wenn ich mir z.B. diesen Thread hier angucke zum Thema "Ergebnis Mitgliederbefragung" (= https://mitgliedernetz.verdi.de/interaktiv/foren/thema/discussion?DiscussionPortlet.detail=18039&DiscussionPortlet.page=1#post.18202 ), wo es um die sehr, sehr wichtige Frage geht, ob denn nun auch wirklich JEDER seine Meinung zum "Endergebnis" der Verhandlungen abgeben konnte und ob das Astimmungsergebnis denn nun auch tatsächlich richtig ist, oder eventuell auch nicht, bzw. "gemauschelt".
Ich denke hier sollten wir ALLE diesmal besonders gut aufpassen und vielleicht schon im Vorfeld alles erdenkliche unternehmen + den Verantwortlichen "Löcher in den Bauch fragen" und darauf aufmerksam machen, daß die Verdi dieses Mal das ganze offen und transparent gestalten sollte, damit so etwas nicht noch einmal vorkommt, oder?
Ansonsten habe ich in Kürze noch weitere Informationen zur Kalkulation bzw. Berechnung des Lohnabzug durch die Post, wenn meine Fragen in diesem Forum hier (= siehe: Streikgeld ) beantwortet sind.
in Kopie dieses Forumsbeitrages sieht das so aus:
Zitat="Dirkal"|p84]Also das mit den 1/30 und 1/31 Abzug vom Bruttolohn pro Tag kann ich bestätigen, denn das Ergebnis für meinen ersten und einzigen Streiktag im Monat Mai stimmt entsprechend, bis auf den Umstand, daß mir ein viel zu hoher Lohnsteuerbetrag (-anteil) rückvergütet wurde.
Wenn ich nun am Dienstag, den 23.6. meine Streikbeteiligung beenden würde, die ich am Freitag, den 12.6. begonnen habe, stellen sich mir nachfolgende Fragen: Bei einem fiktiven Monatsbruttolohn i.H. von exakt 3.000,- € im Monat Juni wäre die "Tageszahl" ja exakt 100,- €. Und wie hoch wäre dann die Anzahl "Tage" vom 12.6. (erster Streiktag) bis zum 22.6. (letzter Streiktag) mit der die Deutsche Post AG nun die 100,-€ pro Tag multipliziert? Wären das dann gleich 11 Tage (also 1.100,- € Bruttoabzug) oder nur die 8 tatsächlichen Streiktage, nämlich der Freitag + Sa. (12.+13.6.) + 5 Tage für die ganze Woche + der Montag (22.6.) = also "nur" 8 Tage = 800,- €. Ich ahne zwar die Antwort, aber ich und viele andere Kolleginnen & Kollegen wüßten dies bestimmt auch gerne ganz exakt und definitiv.
Vielen Dank vorab sowie auch für dieses Forum hier
Hallo Dirkal ich habe deine Frage mal an die Landes Arbeitskampf Leitung weiter geleitet. Wenn ich eine Antwort bekomme poste ich sie hier. .... -------------------------------------------------------
Melde mich dann wieder und wünsche ein schönes WE. bis später und lg Dirk
Hallo sorry wenn ich jetzt noch mal ne Frage stelle :-( ich steh irgendwie auf dem Schlauch (macht wahrscheinlich der Streik :-) ) ich nehme das Monatsgrundentgeld also ohne die Zuschläge oder muß man das Gesamtbrutto nehmen ?? Wir wirkt sich das dann für die mit Besitzstand und Kinderzuschlag aus ? Hab en Kollegen der hat 4 Kinder ,laut Rechner hätte er pro Woche 250€ weniger ??? Ich blicke da nicht mehr durch.Er wäre bereit zu streiken ,aber bei dem Verlust kann er es sich nicht leisten Danke für eure Hilfe
vielen Dank für Deine Info sowie DANKE auch an das LAKL. Jetzt habe ich dann annähernd die Differenz zwischen Lohnabzug und dem "Streikgeld" bis auf nachfolgend aufgeführte Unwägbarkeiten, bzw. Unbekannten, denn
a) isses nicht so ganz einfach herauszufinden wie hoch der Prozentsatz der Lohnsteuer ist, den die DPAG ansetzt und b) ist es auch nicht so ganz eindeutig, wieviele "Streikstunden" man denn nun "bezahlt", bzw. angerechnet bekommt, wenn man denn nun z.B. eine ganze Woche dabei ist, wie z.B. in der zurückliegenden Woche.
Das Feld "meine arbeitsvertragliche Wochenarbeitszeit beträgt" ist ja eindeutig, aber wie verhält es sich denn mit den einzelnen WOCHENTAGEN in der Woche? und mit was? rechnet Verdi bei der Bearbeitung / Berechnung des Auszahlungsbetrages?
Sind es die rein rechnerischen 5x 7,7 Std. weil das wären ja die 38,5 Std.? oder ist es das, was im Streikbüro für die einzelnen Tage dort eingetragen wurde? und Was genau kann / darf / muß dort eingetragen werden? Die reine tägliche Arbeitszeit lt. Dienstplan beinhaltet ja z.B. auch die Pausen und wie sieht es damit aus? Oder wie verhält es sich denn mit der MINIMUM einen, ganzen Überstunde täglich, die die meisten Paketzusteller täglich ableisten dürfen (wenn man sich denn getraut hat "HAZ BV" anzumelden um nicht noch länger "draußen sein" zu müssen)? Denn eigentlich haben wir ja statt der 38,5 Std. Woche eine 43,5 Stunden Woche.
Weitere Antworten wären also sehr hilfreich, vor allem für diejenigen, die ernsthaft damit beschäftigt sind eventuell aus finanziellen Gründen unseren "Arbeitskampf" vorzeitig zu verlassen, bzw. zu beenden. Ich denke je mehr Klarheit in punkto des persönlichen Einkommensverlusts da ist, desto besser. Denn Jeder, der sich am Ende in welcher Form auch immer getäuscht fühlt, ist ein unzufriedenes Verdimitglied was vermieden hätte werden können, oder?
Mal ganz abgesehen von der "Mitbestimmung", bzw. der abschließenden Mitgliederbefragung am Ende des Streiks, was m.M. nach auch unbedingt schnellstmöglich thematisiert und offen und transparent behandelt werden sollte, oder?
In den Schulferien müssten wir laut genehmigter Urlaubsplanung auf einen freien Tag pro Woche verzichten, damit mehr Kollegen gleichzeitig Urlaub antreten können. Dadurch erhöht sich ja vorübergehend unsere Wochenarbeitszeit, wir leisten dann "planmäßig" Überstunden.
Was bewirkt das beim Abzug des Entgelts durch den Arbeitgeber? Muss ich die Wochenarbeitszeit auf der Streikliste dann anders eintragen, und wird das bei der Streikgeldzahlung berücksichtigt?
Sind es die rein rechnerischen 5x 7,7 Std. weil das wären ja die 38,5 Std.? oder ist es das, was im Streikbüro für die einzelnen Tage dort eingetragen wurde? und Was genau kann / darf / muß dort eingetragen werden? Die reine tägliche Arbeitszeit lt. Dienstplan beinhaltet ja z.B. auch die Pausen und wie sieht es damit aus? Oder wie verhält es sich denn mit der MINIMUM einen, ganzen Überstunde täglich, die die meisten Paketzusteller täglich ableisten dürfen (wenn man sich denn getraut hat "HAZ BV" anzumelden um nicht noch länger "draußen sein" zu müssen)? Denn eigentlich haben wir ja statt der 38,5 Std. Woche eine 43,5 Stunden Woche.
hier eine info ich hoffe dir damit helfen zukönnen
Hallo zusammen, Habe ich das dann richtig verstanden, dass ich an einem dienstfreien Tag vom Arbeitgeber als streikend durchgebucht werde, ich aber effektiv für den Tag kein Streikgeld bekomme. Zählt der Tag dann wenigstens als Streiktag für Verdi mit, damit ich auf meine Tage komme? Wie vehält sich das bei einzelnen Urlaubstagen in der Streikwoche? Beispiel: Mo+Di Urlaub, Mi 9std, Do frei, Fr 8std, Sa frei Vielen Dank, gruß Schwinge
hallo, wenn du eine woche durchstreiks bekommst du regelmässige wochenarbeitzeit von verdi. wen Mo+Di Urlaub, Mi 9std, Do frei, Fr 8std, Sa frei hast bekommst du den mittwoch streikgeld für 9 stunden den donnerstag 0 stunden freitag 8 stunden und samstag wieder 0 stunden. den montag und dienstag wirst du ja noch von der post bezahlt. müsste dann ja alles zusammen deine wochenarbeizeit ergeben. ich hoffe ich konnte dir helfen.
Ich hab auch nochmal eine frage wieso bekomme ich für einen einzigen Streiktag 63,36 Euro aber für eine Woche 305,35 wenn ich die 305,35 geteilt durch 5 nehme sind das dann aber nur 61,07 Euro wo sind die restlichen 2 Euro aufeinmal geblieben